AGB

1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Unternehmen mit

Impuls Training GmbH
vertreten durch Lutz Kadereit
Kapellstraße 1,
8853 Lachen (SZ), Schweiz
www.lutzkadereit.com

nachstehend „ITG“ genannt. Die Rechtsgeschäfte können persönlich, telefonisch, postalisch, per E-Mail, per Messenger, per Kontaktformular oder im Erstgespräch zustande kommen.

(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich Informationszwecken. Der deutsche Text hat Vorrang bei eventuellen Unterschieden im Sprachgebrauch.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die ein Kunde verwendet, werden von ITG nicht anerkannt, es sei denn, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

(4) In Einzelfällen verwendet ITG neben diesen AGB noch eine Zusatzvereinbarung. Diese wird gesondert zwischen ITG und Kunde abgeschlossen und geht im Zweifelsfall diesen AGB vor.

 

2 Anwendbares Recht

 

(1) Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(2) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB.

(3) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

(4) Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.

 

3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages können folgenden Leistungen sein
(wobei die Auflistung nicht abschließend ist):

  • Coaching-Einzelgespräche
  • Coaching-Programm
  • Gruppen-Coaching
  • Mentoring
  • Training
  • Seminar
  • Ausbildung
  • Vorträge
  • Fortbildungs-Programme
  • Online-Programme
  • Unternehmensberatung

(2) Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

 

4 Preise allgemein, Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) und werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben.

(2) Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an Kunden versandt. Wenn in der Rechnung nicht anders angegeben ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 14 Tagen auf das Konto der ITG zu zahlen.

Sofern nicht anders angeboten, beträgt die Fälligkeit bei Buchung von 1:1 6-Monatsmentoring, Leader-Practitioner, Seller-Practitioner, Communication-Practitioner und Unternehmer-Practitioner jeweils 20% Anzahlung sofort fällig bei Buchung. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin zur Zahlung fällig.

 

(3) Der Zugang zu den jeweiligen Leistungen wird von einem vorherigen Zahlungseingang abhängig gemacht. Sobald ITG die Zahlung erhalten hat, hat der Kunde ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung.

(4) Eine ggf. vereinbarte Freischaltung zu Mitgliederbereichen oder Online-Programmen erfolgt erst dann, wenn der Betrag auf dem Konto der ITG gutgeschrieben ist. In der Regel erhält der Kunde dann umgehend die erforderlichen Zugangsdaten, Links und Passwörter.

(5) Wird Ratenzahlung vereinbart, erhöht sich der Gesamtbetrag um 5%. Diesen Betrag teile ich dir vorab mit. Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ist nicht möglich.

(6) Ist wegen ausbleibender Zahlung eine Mahnung erforderlich, so berechnet ITG dem Kunden je zweckentsprechender Mahnung Kosten in Höhe von 8,00 CHF. Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen kann ITG die offene Forderung zur Betreibung an einen Rechtsanwalt übergeben. In diesem Fall werden dem Kunden die Kosten für die Inanspruchnahme der anwaltlichen Vertretung entstehen.

(7) Ist Ratenzahlung vereinbart und der Kunde zahlt nach einer Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, ist ITG berechtigt, die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und der gesamte noch offene Betrag wird dann sofort fällig.

(8) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der ITG ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.

(9) Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten oder sonst in Verzug, ist ITG berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. ITG ist weiterhin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche seitens ITG.

(10) Zahlungen können vom Kunden ausschließlich per Banküberweisung vorgenommen werden.

 

5 Zustandekommen des Vertrages

(1) Erstkontakt
Der Erstkontakt zwischen einem Kunden und ITG kann über ein Kontaktformular, eine E-Mail, ein Telefonanruf oder ein persönliches Gespräch zustande kommen.

(2) Beratungsgespräch (optional)
Wünscht der Kunde beim Erstkontakt ein Beratungsgespräch, so ist dieses Beratungsgespräch bis zu einer Dauer von 20 Minuten kostenfrei. Darüber hinaus gehende Beratungsgespräche bis zu 60 Minuten werden pauschal mit 150,00 CHF berechnet.
Bucht der Kunde auf Basis des Beratungsgesprächs verbindlich eine Leistung, wird die Beratungsgebühr gutgeschrieben.
Die Beratungsgebühr entfällt, wenn sich die Länge des Beratungsgesprächs aus einem freiwilligen Angebot der ITG ergibt und nicht durch die Kundennachfrage entstanden ist.
Beratungsgespräche finden üblicherweise per Zoom oder MS-Teams online statt.
Im Beratungsgespräch kann der Kunde sein Wünsche und Bedürfnisse äußern und der Berater erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden, ob und wie seine Wünsche und Bedürfnisse mit Leistungen der ITG erfüllt werden können.
Ziel des Beratungsgesprächs ist ein für den Kunden stimmiges Angebot.

(3) Angebot
Im Rahmen des Erstkontakts oder eines Beratungsgesprächs besprochene Leistung werden von der ITG entsprechend angeboten.
Für Leistungen unter 2.000,00 CHF wird üblicherweise kein schriftliches Angebot erstellt,
sondern die Leistung lediglich mündlich, per formloser E-Mail oder per formloser Messenger-Nachricht angeboten.
Bei Leistungen ab 2.000,00 CHF erstellt ITG ein schriftliches Angebot und sendet es per E-Mail an den Kunden.

(4) Angebotsannahme

Bei Leistungen unter 2.000,00 CHF kann der Kunde das Angebot wahlweise mündlich oder schriftlich annehmen.
Nimmt der Kunde das Angebot mündlich an, so sendet die ITG ihm eine Bestätigungs-E-Mail, wodurch der Vertrag zustande kommt.
Nimmt der Kunde das Angebot schriftlich an, so kommt der Vertrag durch diese schriftliche Annahme zustande.
Bei Leistungen ab 2.000,00 CHF muss die Angebotsannahme schriftlich durch Zusendung einer Bestellung durch den Kunden erfolgen. Hierzu kann der Kunde das mit dem Angebot seitens ITG bereitgestellte Bestellformular nutzen oder unter Angabe von vereinbarter Leistung, vereinbartem Leistungszeitraum, vereinbartem Preis und der Angebotsnummer, auf die sich seine Bestellung bezieht, eine Bestellung selbst verfassen.
Diese schriftliche Bestellung kann der ITG postalisch oder per E-Mail zugestellt werden.
Mit Zustellung der schriftlichen Bestellung kommt ein Vertrag zwischen Kunde und ITG zustande.

(5) Nutzung von Tools von Drittanbietern
ITG behält sich vor, zur Vereinbarung von Terminen für Beratungsgespräche und zur Erbringung von Leistungen Kalendertools von Drittanbietern zu nutzen. Nimmt der Kunde diese Möglichkeit in Anspruch, so gelten die Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Anbieters. Siehe hierzu auch der Datenschutzerklärung der ITG, die unter www.lutzkadereit.com einsehbar ist.

 

7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die jeweilige Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der gebuchten Leistung. In der Regel endet der Vertrag automatisch durch Erfüllung. Das bedeutet, der Kunde hat alle mit dem Vertrag zusammenhängenden Rechnungen vollständig gezahlt und ITG hat die entsprechende Gegenleistung erbracht.
(2) Das außerordentliche Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens ITG liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mehr als zweimal mit den Zahlungen in Verzug geraten ist, wenn der Kunde vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und/oder vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangen hat oder unser Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

 

8 Details zu Leistungsangeboten

(1) 1:1 Einzel-Coaching
Im 1:1 Einzel-Coaching arbeitet der Coach der ITG 1:1 mit dem Kunden.
Bei einem 1:1 Einzel-Coaching wird üblicherweise ein einzelnes Thema bearbeitet. Das kann die Auflösung einer Blockade, die Veränderung eines Glaubenssatzes, die Erarbeitung eines Ziels, die Stärkung einer Ressource oder ein anderes, für den Kunden relevantes, individuelles Thema sein.
Das 1:1 Einzel-Coaching ist beendet, wenn das für diese Sitzung vereinbarte Thema gelöst ist, spätestens jedoch nach 90 Minuten. Üblich sind 30 bis 90 Minuten für ein 1:1 Einzel-Coaching.

Ein 1:1 Einzel-Coaching findet üblicherweise per Zoom oder MS-Team statt, kann jedoch auch in Präsenz stattfinden. Bei Präsenz-Coaching können zusätzliche Kosten für Reise und Übernachtung bei der ITG anfallen. Siehe hierzu den Punkt Reise und Übernachtungskosten.

Wenn nicht anders angeboten wird jedes 1:1 Einzel-Coaching mit 495,00 CHF in Rechnung gestellt.

(2) Gruppen-Einzel-Coachings

Im Gruppen-Einzel-Coaching arbeitet der Coach der ITG mit einer Gruppe von 2 bis max. 8 Kunden gleichzeitig.
Bei einem Gruppen-Einzel-Coaching wird üblicherweise ein einzelnes Thema bearbeitet, dass alle Teilnehmer der Coaching-Gruppe gemeinsam betrifft und bei dem die Teilnehmer gemeinsam eine Verbesserung erzielen möchten.
Das Gruppen-Einzel-Coaching ist beendet, wenn das für diese Sitzung vereinbarte Thema fertig bearbeitet ist.

Ein Gruppen-Einzel-Coaching findet üblicherweise per Zoom oder MS-Team statt, kann jedoch auch in Einzelfällen in Präsenz stattfinden, ohne dass ein Anspruch darauf besteht. Bei Präsenz-Coaching können zusätzliche Kosten für Reise und Übernachtung bei der ITG anfallen. Siehe hierzu den Punkt Reise und Übernachtungskosten.

Wenn nicht anders angeboten wird ein Gruppen-Einzel-Coaching nach Aufwand mit dem unter (8) genannten Tagessatz in Rechnung gestellt.

(3) 1:1 6-Monats-Mentoring

Beim 1:1 6-Monats-Mentoring wird der Kunde vom Mentor der ITG über 6 Monate bei seinem Veränderungs- bzw. Entwicklungsvorhaben begleitet. Zu diesem Zweck führen Mentor und Kunde in jedem Monat ein Gespräch von bis zum 120 Minuten per Zoom oder MS-Teams durch. Ferner führen sie in jeder Woche ohne Zoomcall ein Telefonat von bis zu 30 Minuten. Darüber hinaus steht dem Kunden ein individueller WhatsApp- oder Telegram-Chat zur Verfügung, in dem er dem Mentor bei dringenden Fragen zwischen den Calls kontaktieren kann. ITG sichert eine Antwort binnen 24 Stunden auf Nachrichten in diesem Chat zu.
Das Ziel dieser Begleitung wird bei Vertragsschluss zwischen Mentor und Kunde festgelegt und schriftlich fixiert.

Die monatlichen 120-Minuten-Calls findet üblicherweise per Zoom oder MS-Team statt, können jedoch auch in Einzelfällen in Präsenz stattfinden, ohne dass ein Anspruch darauf besteht. Bei Präsenz-Terminen können zusätzliche Kosten für Reise und Übernachtung bei der ITG anfallen. Siehe hierzu den Punkt Reise und Übernachtungskosten.

Wenn nicht anders angeboten wird ein 1:1 6-Monats-Mentoring mit 11.850,00 CHF in Rechnung gestellt.

(4) Leader Practitioner
Der Leader Practitioner ist ein Corporate-Trainings-Format, das sich an Führungskräfte und Nachwuchs-Führungskräfte von Unternehmen richtet. In zwei Blöcken je 3 Trainingstage bekommen die Teilnehmenden Grundlagen, Methoden und Tools, die ihnen dabei helfen, sich selbst und andere Menschen wirkungsvoller zu führen.
Der didaktische Aufbau basiert auf kompakten Impulsen des Trainers, praktischen Demonstrationen der transportierten Inhalte sowie Übungen, in denen die Teilnehmer für sich eine Referenzerfahrung zum behandelten Thema bekommen, die ihnen hilft, besser, schneller und nachhaltiger zu lernen. Daher ist der Leader Practitioner ein Mitmach-Training.

Der Leader Practitioner wird üblicherweise in Präsenz beim Kunden im Unternehmen durchgeführt. Der Kunde ist für die Stellung des Trainingsraums mit Tageslicht in ausreichender Größe, des notwendigen Mobiliars in Form einen Stuhlkreisen für alle Teilnehmer, sowie zwei Bedarfstische am Rand, zwei mit ausreichend Papier bestückten Flipcharts, zwei Metaplan-Pinnwänden und ausreichender Versorgung der Teilnehmer und des Trainers mit Getränken und Speisen auf seine Kosten verantwortlich.
Besprechungs- bzw. Teilnehmertische im Trainingsraum behindern das Training und sollten vom Kunden vor dem Training entfernt werden.
Der Kunde ist ebenso für die Einladung der Teilnehmenden sowie für eine ausreichend hohe Priorisierung des Trainings bei den Teilnehmenden verantwortlich.
Dem Kunden steht es frei, statt eigene Räume externe Seminarräume zu nutzen und auf seine Kosten anzumieten. Vor der Anmietung sollte der Kunde die beabsichtigten Räume mit dem Trainer der ITG auf Tauglichkeit abstimmen.

Zur Festigung der Lernerfolge bietet ITG den Teilnehmenden ca. 4 Wochen nach dem Training ein 90-minütiges Online-Training an, bei dem Inhalte wiederholt werden, Übungen durchgeführt werden und bei dem Teilnehmende eine Supervision zur Umsetzung ihrer Lernerfolge in ihre Praxisfälle erhalten.

Wenn nicht anders angeboten wird der Leader Practitioner mit 23.850,00 CHF in Rechnung gestellt.
Darin enthalten sind bis zu 30 Teilnehmende. Bei mehr als 30 Teilnehmenden wird seitens ITG eine Assistenz für den Trainer eingesetzt, so dass der Preis dann 35.850,00 CHF beträgt. Bei mehr als 50 Teilnehmenden wird seitens ITG eine zweite Assistenz für den Trainer eingesetzt, so dass der Preis dann 47.850,00 CHF beträgt.
Die maximale Teilnehmerzahl beim Leader Practitioner beträgt 60.
In den genannten Preisen sind alle Kosten für den Trainer, die Assistenzen sowie deren Reise- und Übernachtungskosten bereits enthalten.

(5) Seller Practitioner
Der Seller Practitioner ist ein Corporate-Trainings-Format, das sich an alle in einem Unternehmen mit Verkauf befassten Personen von Unternehmen richtet. In zwei Blöcken je 3 Trainingstage bekommen die Teilnehmenden Grundlagen, Methoden und Tools, die ihnen dabei helfen, leichter, schneller, umsatzstärker und mit weniger Druck zu verkaufen.
Der didaktische Aufbau basiert auf kompakten Impulsen des Trainers, praktischen Demonstrationen der transportierten Inhalte sowie Übungen, in denen die Teilnehmer für sich eine Referenzerfahrung zum behandelten Thema bekommen, die ihnen hilft, besser, schneller und nachhaltiger zu lernen. Daher ist der Seller Practitioner ein Mitmach-Training.

Der Seller Practitioner wird üblicherweise in Präsenz beim Kunden im Unternehmen durchgeführt. Der Kunde ist für die Stellung des Trainingsraums mit Tageslicht in ausreichender Größe, des notwendigen Mobiliars in Form einen Stuhlkreisen für alle Teilnehmer, sowie zwei Bedarfstische am Rand, zwei mit ausreichend Papier bestückten Flipcharts, zwei Metaplan-Pinnwänden und ausreichender Versorgung der Teilnehmer und des Trainers mit Getränken und Speisen auf seine Kosten verantwortlich.
Besprechungs- bzw. Teilnehmertische im Trainingsraum behindern das Training und sollten vom Kunden vor dem Training entfernt werden.
Der Kunde ist ebenso für die Einladung der Teilnehmenden sowie für eine ausreichend hohe Priorisierung des Trainings bei den Teilnehmenden verantwortlich.
Dem Kunden steht es frei, statt eigene Räume externe Seminarräume zu nutzen und auf seine Kosten anzumieten. Vor der Anmietung sollte der Kunde die beabsichtigten Räume mit dem Trainer der ITG auf Tauglichkeit abstimmen.

Zur Festigung der Lernerfolge bietet ITG den Teilnehmenden ca. 4 Wochen nach dem Training ein 90-minütiges Online-Training an, bei dem Inhalte wiederholt werden, Übungen durchgeführt werden und bei dem Teilnehmende eine Supervision zur Umsetzung ihrer Lernerfolge in ihre Praxisfälle erhalten.

Wenn nicht anders angeboten wird der Seller Practitioner mit 23.850,00 CHF in Rechnung gestellt.
Darin enthalten sind bis zu 30 Teilnehmende. Bei mehr als 30 Teilnehmenden wird seitens ITG eine Assistenz für den Trainer eingesetzt, so dass der Preis dann 35.850,00 CHF beträgt. Bei mehr als 50 Teilnehmenden wird seitens ITG eine zweite Assistenz für den Trainer eingesetzt, so dass der Preis dann 47.850,00 CHF beträgt.
Die maximale Teilnehmerzahl beim Seller Practitioner beträgt 60.
In den genannten Preisen sind alle Kosten für den Trainer, die Assistenzen sowie deren Reise- und Übernachtungskosten bereits enthalten.

(6) Communication Practitioner
Der Communication Practitioner ist ein Corporate-Trainings-Format, das sich an alle Mitarbeitenden und Führungskräfte von Unternehmen richtet, die in ihrer Kommunikation besser und wirkungsvoller werden möchten. In einem Block von 4 Trainingstagen bekommen die Teilnehmenden Grundlagen, Methoden und Tools, die ihnen dabei helfen, andere besser zu verstehen, von anderen besser verstanden zu werden und in ihrer Kommunikation Missverständnisse zu vermeiden.
Der didaktische Aufbau basiert auf kompakten Impulsen des Trainers, praktischen Demonstrationen der transportierten Inhalte sowie Übungen, in denen die Teilnehmer für sich eine Referenzerfahrung zum behandelten Thema bekommen, die ihnen hilft, besser, schneller und nachhaltiger zu lernen. Daher ist der Communication Practitioner ein Mitmach-Training.

Der Communication Practitioner wird üblicherweise in Präsenz beim Kunden im Unternehmen durchgeführt. Der Kunde ist für die Stellung des Trainingsraums mit Tageslicht in ausreichender Größe, des notwendigen Mobiliars in Form einen Stuhlkreisen für alle Teilnehmer, sowie zwei Bedarfstische am Rand, zwei mit ausreichend Papier bestückten Flipcharts, zwei Metaplan-Pinnwänden und ausreichender Versorgung der Teilnehmer und des Trainers mit Getränken und Speisen auf seine Kosten verantwortlich.
Besprechungs- bzw. Teilnehmertische im Trainingsraum behindern das Training und sollten vom Kunden vor dem Training entfernt werden.
Der Kunde ist ebenso für die Einladung der Teilnehmenden sowie für eine ausreichend hohe Priorisierung des Trainings bei den Teilnehmenden verantwortlich.
Dem Kunden steht es frei, statt eigene Räume externe Seminarräume zu nutzen und auf seine Kosten anzumieten. Vor der Anmietung sollte der Kunde die beabsichtigten Räume mit dem Trainer der ITG auf Tauglichkeit abstimmen.

Zur Festigung der Lernerfolge bietet ITG den Teilnehmenden ca. 4 Wochen nach dem Training ein 90-minütiges Online-Training an, bei dem Inhalte wiederholt werden, Übungen durchgeführt werden und bei dem Teilnehmende eine Supervision zur Umsetzung ihrer Lernerfolge in ihre Praxisfälle erhalten.

Wenn nicht anders angeboten wird der Communication Practitioner mit 15.850,00 CHF in Rechnung gestellt.
Darin enthalten sind bis zu 30 Teilnehmende. Bei mehr als 30 Teilnehmenden wird seitens ITG eine Assistenz für den Trainer eingesetzt, so dass der Preis dann 23.850,00 CHF beträgt. Bei mehr als 50 Teilnehmenden wird seitens ITG eine zweite Assistenz für den Trainer eingesetzt, so dass der Preis dann 31.850,00 CHF beträgt.
Die maximale Teilnehmerzahl beim Communication Practitioner beträgt 60.
In den genannten Preisen sind alle Kosten für den Trainer, die Assistenzen sowie deren Reise- und Übernachtungskosten bereits enthalten.

(7) Unternehmer Practitioner

Der Unternehmer Practitioner ist ein offenes Trainings-Format, das sich an alle Unternehmer richtet, die sich weiterentwickeln und in ihrer Persönlichkeit wachsen möchten. Es richtet sich ebenso an Geschäftsführer, CEOs, Managing Directors und Vorstände, die denken, fühlen und handeln wie Unternehmer.
Der Grundgedanken des Unternehmer Practitioners ist es, dass Unternehmer unter ihresgleichen die Möglichkeit bekommen, sich mit selbst auseinanderzusetzen, ihre Blockaden und Glaubenssätze zu bearbeiten und ihre Potenziale zu entfalten.
So können sie sich in einer geschützten Atmosphäre weiterentwickeln, voneinander lernen und sich gegenseitig weiterhelfen.
In zwei Blöcken mit je 4 Trainingstagen bekommen die Teilnehmenden umfangreiche Impulse und Grundlagen zu Unternehmens- und Mitarbeiterführung, Verkauf und Kommunikation. Sie bekommen zahlreiche Methoden und Tools, die ihnen dabei helfen, andere besser zu verstehen, von anderen besser verstanden zu werden und in ihrer Kommunikation Missverständnisse zu vermeiden.
Die Teilnehmenden lernen, ihre eigenen Bedürfnisse und die Bedürfnisse anderer schnell zu erfassen und die Arbeit im Unternehmen so zu gestalten, dass jeder möglichst viel von dem tun kann, was seine Bedürfnisse befriedigt, da so ein besonders starker innerer Antrieb zur Umsetzung (intrinsische Motivation) entsteht.
Der didaktische Aufbau basiert auf kompakten Impulsen des Trainers, praktischen Demonstrationen der transportierten Inhalte sowie Übungen, in denen die Teilnehmer für sich eine Referenzerfahrung zum behandelten Thema bekommen, die ihnen hilft, besser, schneller und nachhaltiger zu lernen. Daher ist der Unternehmer-Practitioner ein Mitmach-Training.

Der Unternehmer Practitioner wird an einem externen Seminarort durchgeführt, den ITG dafür anmietet. Im Preis sind neben dem Training selbst die Tagungspauschale, die komplette Verpflegung mit Speisen und Getränken tagsüber während des Trainings sowie alle Materialien, die die Teilnehmenden während des Trainings benötigen, enthalten.
Nicht im Preis enthalten sind die An- und Abreise der Teilnehmenden, deren Übernachtungen sowie jegliche Verpflegung außerhalb des Trainings, wie Frühstück, Abendessen etc..

Zur Festigung der Lernerfolge bietet ITG den Teilnehmenden ca. 4 Wochen nach dem Training ein 120-minütiges Online-Training an, bei dem Inhalte wiederholt werden, Übungen durchgeführt werden und bei dem Teilnehmende eine Supervision zur Umsetzung ihrer Lernerfolge in ihre Praxisfälle erhalten.
ITG behält sich vor, bei der Durchführung des Unternehmer Practitioners, Foto- und Videoaufnahmen zu machen, um diese zu Werbe- und Marketingzwecken zu verwenden.
ITG wird keine Fotos und Videos verwenden, die Teilnehmende in besonders intimen oder diskreten Situationen zeigen. Bestandteil der Buchung des Unternehmer Practitioners ist die separate Einwilligung in diese Aufnahmen.

Wenn nicht anders angeboten wird der Unternehmer Practitioner mit 6.850,00 CHF je Teilnehmer in Rechnung gestellt.

(8) Tagessatz

Wünscht ein Kunde eine Leistung, die nicht mit einer der vorstehend genannten Module abgebildet werden kann, so bietet ITG Leistungen individuell auf Basis eines Tagessatzes von 3.850,00 CHF an. Ein Tagessatz umfasst bis zu maximal 10 Arbeitsstunden. Hierin sind übliche Pausen, die während der Durchführung der Leistung vorgenommen werden, enthalten. Sollte eine Leistung erfragt werden, die an einem halben Tag erbracht werden kann, so wird ein halber Tag mit bis zu 5 Arbeitsstunden inkl. üblicher Pausen mit 1.950,00 CHF in Rechnung gestellt.

(9) Reisezeiten, Reisekosten und Übernachtungskosten

Sofern nicht anders angeboten, berechnet ITG seinen Kunden zur Durchführung von Leistungen folgende Reisezeiten und Reisekosten.

  • Anfahrten bis zu 40 Kilometer und bis zu 30 Minuten (einfache Strecke) bleiben kostenfrei.
  • Darüberhinausgehende Entfernungen und Zeiten werden je reisender Person pauschal mit 2,50 CHF pro Entfernungskilometer in Rechnung gestellt.
  • Werden Übernachtungen erforderlich, so werden diese je Übernachtung und übernachtender Person mit 250 CHF in Rechnung gestellt. ITG behält sich vor, die Notwendigkeit von Übernachtungen festzulegen.

In den Preisen für den Leader-Practitioner, den Seller-Practitioner, den Communication-Practitioner und den Unternehmer-Practitioner sind alle Reisezeiten und Reisekosten für den Trainer und ggf. benötigte Assistenten bereits enthalten.

 

9 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

(1) Der Leistungsumfang des Produktes richtet sich nach Punkt 8 dieser AGB (Details zu Leistungsangeboten) sowie nach dem individuell gemacht Angebot.

(2) Wird ein gebuchter Termin für ein 1:1-Einzel-Coaching 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder früher abgesagt, so kann ein Ersatztermin vereinbart werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Wird ein gebuchter Termin wiederholt von einem Teilnehmer abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
Wird ein gebuchter Termin für ein 1:1-Einzel-Coaching später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder erscheint der Coachee ohne Absage nicht zum vereinbarten Termin, verfällt der Termin. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
Bricht der Kunde ein bereits begonnenes Coaching ab, so gilt das Coaching als durchgeführt. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.

(3) Wird ein gebuchtes 1:1 6-Monats-Mentoring 30 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin oder früher abgesagt, so kann ein Ersatztermin vereinbart werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Wir ein gebuchtes 1:1 6-Monats-Mentoring später als 30 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin abgesagt, so entstehen 50% Stornokosten. Erscheint der Mentee ohne Absage nicht zum vereinbarten ersten Termin, so verfällt der Termin. Das Mentoring gilt dann trotzdem als begonnen. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin und das gesamte Mentoring bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin und das gesamte Mentoring wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
Wird im begonnenen 1:1 6-Monats-Coaching ein vereinbarter Termin 48 Stunden oder früher abgesagt, so kann ein Ersatztermin vereinbart werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Wird ein gebuchter Termin wiederholt von einem Teilnehmer abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
Wird im begonnenen 1:1 6-Monats-Mentoring ein Termin später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder erscheint der Mentee ohne Absage nicht zum vereinbarten Termin, verfällt der Termin. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.

(4) Wird ein gebuchter Leader Practitioner, Seller Practitioner oder Communication Practitioner 60 Tage oder früher vor dem vereinbarten ersten Termin abgesagt, so kann ein Ersatztermin vereinbart werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Nimmt der Kunde das Angebot eines Ersatztermins nicht wahr, entstehen Stornokosten in Höhe der geleisteten Anzahlung. Die geleistete Anzahlung wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
Erfolgt die Absage bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten ersten Termin, so fallen 50% Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden bis zur Höhe der anfallenden Stornokosten einbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Erfolgt die Absage später als 30 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin, so fallen 80% Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden bis zur Höhe der anfallenden Stornokosten einbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Die Verantwortung für die tatsächliche Teilnahme der angemeldeten Teilnehmenden liegt ausschließlich beim Kunden. Erscheinen Teilnehmende nicht, so entsteht kein Anspruch auf Ersatztermine oder Erstattung.

(5) Wird von einem Kunden die gebuchte Teilnahme am Unternehmer Practitioner 60 Tage oder früher vor dem ersten vereinbarten Termin abgesagt, so entstehen Stornokosten in Höhe der Anzahlung. Die geleistete Anzahlung wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.

Erfolgt die Absage bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten ersten Termin, so fallen 50% Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden bis zur Höhe der anfallenden Stornokosten einbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Erfolgt die Absage später als 30 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin oder erscheint der Kunde ohne Absage nicht, so fallen 100% Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden bis zur Höhe der anfallenden Stornokosten einbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.

(6) Wird eine andere individuelle, gebuchte Leistung als die unter (2) bis (5) genannten 60 Tage oder früher vor dem vereinbarten ersten Termin abgesagt, so kann ein Ersatztermin vereinbart werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Nimmt der Kunde das Angebot eines Ersatztermins nicht wahr, entstehen Stornokosten in Höhe der geleisteten Anzahlung. Die geleistete Anzahlung wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
Erfolgt die Absage bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten ersten Termin, so fallen 50% Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden bis zur Höhe der anfallenden Stornokosten einbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Erfolgt die Absage später als 30 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin, so fallen 80% Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden bis zur Höhe der anfallenden Stornokosten einbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Die Verantwortung für die tatsächliche Teilnahme der angemeldeten Teilnehmenden liegt ausschließlich beim Kunden. Erscheinen Teilnehmende nicht, so entsteht kein Anspruch auf Ersatztermine oder Erstattung.

10 Stornierung oder Leistungsausfall seitens ITG

Kann ein vereinbarter Termin nicht stattfinden aus Gründen, die ITG zu vertreten hat, so versucht ITG den Kunden darüber so früh wie möglich zu informieren und bietet in jedem Fall einen Ersatztermin an. Es entsteht dadurch kein Anspruch auf Erstattung oder Schadenersatz.

Ist ein Ersatztermin nicht möglich aus Gründen, die ITG zu vertreten hat, so werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Forderungen, die über die Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen hinausgehen, lehnt ITG ab.

 

11 Vertragswidriges Verhalten

Verhält sich ein Kunde oder ein von einem Kunden angemeldeter Teilnehmer vertragswidrig, indem er gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, hat ITG das Recht, diesen Kunden oder den sich vertragswidrig verhaltenden Teilnehmer vom laufenden Programm (Training, Coaching, etc.) auszuschließen.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde bzw. Teilnehmer den Ablauf des Programms (Training, Coaching, etc.) stört oder sich gegenüber anderen Teilnehmern auf eine unakzeptable Weise verhält und es auch nach einer Aufforderung nicht unterlässt oder wenn ein Kunde bzw. Teilnehmer sich wiederholt nicht an getroffene Verabredungen (z.B. Terminabsprachen) hält. In diesem Fall werden keine Kosten zurückerstattet.
Die Angemessenheit des Verhaltens wird von ITG festgelegt.

12 Rechte und Pflichten des Kunden bei Online-Produkten

Für den Fall, dass ein Kunde oder Teilnehmer eines Kunden an einem Online-Programm bzw. Online-Angebot teilnehmen, gelten folgende Regeln.

(1) Bei Zugängen handelt es sich stets um einen personenbezogenen und nicht übertragbaren Zugang zu digitalen bzw. Online-Produkten. Ein Versand von Waren erfolgt nicht.

(2) Kunden bzw. Teilnehmende erhalten ihre Zugangsdaten per E-Mail.

(3) Kunden bzw. Teilnehmende sind nur zum Download solcher Inhalt berechtigt, die entsprechend gekennzeichnet sind. Sie dürfen dann die digitalen Inhalte maximal auf 5 verschiedenen Geräten herunterladen.

(4) Die im Zuge der Registrierung versendeten Anmeldedaten (Benutzername, Passwort etc.) sind vom Kunden bzw. vom Teilnehmenden geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

(5) Kunden bzw. Teilnehmende müssen Sorge dafür tragen, dass der Zugang zu und die Nutzung der Benutzerdaten ausschließlich durch den Kunden bzw. Teilnehmenden selbst erfolgt. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von diesen Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, ist der Kunde bzw. Teilnehmende verpflichtet, ITG das unverzüglich mitzuteilen, damit ITG eine Sperrung bzw. Änderung vornehmen kann.

(6) ITG kann einen Zugang vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Kunde bzw. Teilnehmender gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt, verstoßen hat oder wenn ITG ein sonstiges berechtigtes, erhebliches Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird ITG die berechtigten Interessen des Kunden bzw. Teilnehmenden angemessen berücksichtigen.

(7) Ein Anspruch auf den Zugang besteht erst nach erfolgter Bezahlung des digitalen Produktes.

(8) Audio-/ Video- und PDF-Dateien und sonstige Unterlagen dürfen von Kunden bzw. Teilnehmenden nur für die eigene Nutzung abgerufen (Download) und ausgedruckt werden. Nur in diesem Rahmen sind der Download und der Ausdruck von Dateien gestattet. Insoweit darf der Kunde bzw. Teilnehmende den Ausdruck auch mit technischer Unterstützung Dritter (z.B. einem Copyshop) vornehmen lassen. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen ITG vorbehalten. Das bedeutet, dass die Muster und Unterlagen und auch das vermittelte Wissen Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf, weder kostenlos noch kostenpflichtig. Auch sind die Unterlagen nicht für den Beratungseinsatz bestimmt.

(9) Daher bedarf insbesondere die Anfertigung von Kopien von Dateien oder Ausdrucken für Dritte, die Weitergabe oder Weitersendung von Dateien und Unterlagen an Dritte oder die sonstige Verwertung für andere als eigene Studienzwecke, ob entgeltlich oder unentgeltlich, während und auch nach Beendigung der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens ITG.

(10) Die auf den Unterlagen aufgeführten Marken und Logos genießen Schutz nach dem Markengesetz und/oder Urhebergesetz. Kunden bzw. Teilnehmende sind verpflichtet, die ihnen zugänglichen Unterlagen und Dateien nur in dem hier ausdrücklich gestatteten oder Kraft zwingender gesetzlicher Regelung auch ohne die Zustimmung von ITG erlaubten Rahmen zu nutzen und unbefugte Nutzungen durch Dritte nicht zu fördern. Dies gilt auch nach Beendigung, Widerruf oder Kündigung der Teilnahme.

(11) Nutzungsformen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben von diesem Zustimmungsvorbehalt selbstverständlich ausgenommen.

(12) Kunden sind für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internet-Zugangs (Hardware, Telekommunikations-Anschlüsse, etc.) und der sonstigen zur Nutzung von Onlineangeboten von ITG notwendigen technischen Einrichtungen und Software (insbesondere Webbrowser und PDF-Programme wie z.B. Acrobat Reader®, Zoom/Skype) selbst und auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko verantwortlich.

 

13 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogenen Daten

(1) Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt ITG von Kunden bzw. Teilnehmenden die folgenden Daten:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Telefonnummer (optional)
  • E-Mail-Adresse
  • Firmenname und USt-ID Nr.

(2) Bei kostenpflichtigen Leistungen müssen die Angaben zum Namen, insbesondere zum Unternehmensnamen, korrekt sein. Gleiches gilt für die Anschrift. Die Rechnungen werden auf Basis dieser Angaben erstellt. Sollten hier Korrekturen erforderlich werden, kann dies zu Mehraufwand führen, den ITG in angemessener Höhe berechnen wird.

(3) Bei einer Änderung der persönlichen Angaben, vor allem bei einem Wechsel der E-Mail-Adresse, sollte der Kunde im eigenen Interesse ITG umgehend über diese Änderung informieren.

(4) ITG nutzt für einen Teil seiner Produkte zur Durchführung und Abwicklung folgende Anbieter:
– Runoni                       Hier kannst Du deren Datenschutzerklärung einsehen:
https://runoni.de/datenschutz

– Vimeo                        Hier kannst Du deren Datenschutzerklärung einsehen:
https://vimeo.com/privacy

– Calendly                    Hier kannst Du deren Datenschutzerklärung einsehen:
https://calendly.com/privacy

– Squarespace              Hier kannst Du deren Datenschutzerklärung einsehen:
https://de.squarespace.com/datenschutz

Welche konkreten Daten zwingend erforderlich sind, ergibt sich aus den Pflichtfeldern je nach Produkt.

 

14 Allgemeine Hinweise zu Coaching, Mentoring und Training

(1) Coaching, Mentoring und Training beruht auf Kooperation und Veränderungsbereitschaft seitens des Kunden in seiner Rolle als Coachee, Mentee oder Trainingsteilnehmer.

(2) Für Coaching, Mentoring und Training kann ITG keinen bestimmten Erfolg versprechen. Der Coach, Mentor oder Trainer ist hierbei lediglich Prozessbegleiter, Impulsgeber und Wissensanbieter und gibt Hilfestellungen, Muster und Anleitungen. Die Umsetzung obliegt allein dem Kunden in seiner Rolle als Coachee, Mentee oder Trainingsteilnehmer.

(3) Der Kunde in seiner Rolle als Coachee, Mentee oder Trainingsteilnehmer ist für seine physische und psychische Gesundheit vor, während und nach dem Coaching, Mentoring oder Training in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Kunde in seiner Rolle als Coachee, Mentee oder Trainingsteilnehmer möglicherweise aufgrund des Coachings, Mentorings oder Trainings durchführt, liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich. Wenn bei einem Kunden eine psychische Erkrankung vorliegt und/oder ärztlich diagnostiziert wurde, dann sollte der Kunde seinen Arzt bzw. Therapeuten vorab fragen, ob ein Coaching, Mentoring bzw. Training sinnvoll sein kann. ITG behält sich vor, das Coaching oder Mentoring in solchen Fällen abzubrechen bzw. abzulehnen bzw. einen Teilnehmenden zu seinem eigenen Schutz von einem Training auszuschließen.

 

15 Know-how-Schutz und Geheimhaltung

(1) Alle Informationen, die ein Kunde während der Zusammenarbeit mit ITG über die Art und Weise der Leistungserbringung erhält (von ITG entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen (Know-how)) und die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, unterliegen dem Geschäftsgeheimnis.
Aus diesem Grunde verpflichtet sich jeder Kunde, das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren.

(2) Im Rahmen einer schriftlich abgestimmten Referenz ist der Kunde berechtigt, über die Art und Weise der Zusammenarbeit mit ITG zu sprechen und/oder zu schreiben.

(3) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung wirkt über das Ende unserer Zusammenarbeit hinaus.

(4) Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind folgende Informationen, die

  • bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren,
  • die unabhängig von ITG entwickelt wurden,
  • bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne Verschulden des Kunden öffentlich zugänglich wurden.

(5) Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000,00 CHF fällig.

 

16 Verschwiegenheit und Haftungsregelungen

(1) ITG verpflichtet sich, während der Dauer und auch nach Beendigung von Coachings, Mentorings oder Trainings, über alle vertraulichen Informationen von Kunden Stillschweigen zu bewahren.

(2) Kunden sind verpflichtet, über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, von denen sie im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit ITG Dritten gegenüber zu verwenden. Dies gilt auch für alle Unterlagen, die Kunden von ITG im Rahmen von Coachings, Mentorings oder Trainings erhalten oder auf die sie Zugriff haben.

(3) In Gruppenprogrammen gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für vertrauliche Informationen der anderen Teilnehmer, die Kunden als Teilnehmende im Rahmen des Programms über diese erfahren.

 

17 Haftung für Inhalte

(1) Im Coaching, Mentoring oder Training zeigt ITG Muster, Methoden, Tools und/oder Handlungsoptionen auf und gibt ggf. allgemeine Handlungsempfehlungen. Die Umsetzungsverantwortung und das Treffen von Entscheidungen jeglicher Art obliegt allein dem Kunden.

(2) Bei den von ITG ausgegebenen Dateien und Dokumenten handelt es sich um Muster, die der Kunde bei Bedarf auf seinen eigene Praxisfälle anpassen darf und muss.
Eine Haftung für Vollständigkeit und Aktualität dieser Muster wird nicht übernommen.

(3) ITG behält sich das Recht vor, die Inhalte jederzeit zu optimieren und anzupassen.

 

18 Haftungsbeschränkung

(1) ITG haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet ITG für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet ITG jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. ITG haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. ITG haftet  insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Angebots.

(3) Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für alle Erfüllungsgehilfen von ITG.

 

19 Höhere Gewalt

(1) Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrikan, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten.

Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.

(2) Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.

(3) Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 1 sind sich die Parteien einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei ITG. Müssten durch den Kunden noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch vom Kunden zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kann der Kunde die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren.

Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird der Vertrag wieder aufgenommen.

Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für sich.

(4) Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen.

Die bereits durch ITG erbrachten Leistungen sind vom Kunden zu bezahlen. Vorab bezahlte Honorare sind von ITG zu erstatten. Hast der Kunde eine Zahlung geleistet, die ihm einen garantierten Platz in einem ITG Coaching, Mentoring, Training oder sonstigen Programm oder Event sichern sollte, wird diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung, dem Kunden einen Platz zu sichern, durch ITG erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob das Coaching, Mentoring, Training oder sonstigen Programm oder Event stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehenden Beträge und Gebühren werden dem Kunden selbstverständlich erstattet. Auch im Fall dieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst

(5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 24 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch ITG erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von ITG und die vom Kunden geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass der Kunde noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen muss, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach Endabrechnungserhalt gezahlt werden.

Sollte es zu Gunsten des Kunden eine Gutschrift geben, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung ausgezahlt. Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für sich die für sie entstandenen Schäden selbst.

 

20 Änderung dieser AGB

Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Anpassung von Angeboten, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Bei wesentlichen Änderungen, die den Kunden betreffen, informiert ITG den Kunden rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Der Kunde hat nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist, sind diese neuen Regelungen wirksamer Vertragsbestandteil geworden.

 

21 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail (Textform) ausreichend ist.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz der ITG in CH-8853 Lachen (SZ).
ITG nimmt nicht an dem Streitbeilegungsverfahren teil.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Der in der Regelung vereinbarte Leistungsumfang ist dann in dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen.

Stand 12. Oktober 2023