Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lutz Kadereit Consulting e.K.

 

1 Geltungsbereich

 

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Unternehmen mit

 

Lutz Kadereit Consulting e.K.

vertreten durch Lutz Kadereit

Steinweg 50, DE-38518 Gifhorn

Lutz@Lutzkadereit.com

 

nachstehend „LKC“ genannt. Die Rechtsgeschäfte können persönlich, telefonisch, postalisch, per E-Mail, per Messenger, per Kontaktformular oder im Erstgespräch zustande kommen.

 

(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich Informationszwecken. Der deutsche Text hat Vorrang bei eventuellen Unterschieden im Sprachgebrauch.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die ein Kunde verwendet, werden von LKC nicht anerkannt, es sei denn, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

(4) In Einzelfällen verwendet LKC neben diesen AGB noch eine Zusatzvereinbarung. Diese wird gesondert zwischen LKC und Kunde abgeschlossen und geht im Zweifelsfall diesen AGB vor.

 

2 Anwendbares Recht

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

 

(2) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB.

(3) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

(4) Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.

 

 

3 Vertragsgegenstand

 

(1) Gegenstand des Vertrages können folgenden Leistungen sein
(wobei die Auflistung nicht abschließend ist):

 

  • Coaching-Einzelgespräche
  • Coaching-Programm
  • Gruppen-Coaching
  • Mentoring
  • Training
  • Seminar
  • Ausbildung
  • Vorträge
  • Fortbildungs-Programme
  • Online-Programme
  • Unternehmensberatung

 

(2) Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

 

4 Preise allgemein, Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten

 

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) und werden in Euro (EUR) angegeben.

(2) Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an Kunden versandt. Wenn in der Rechnung nicht anders angegeben ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 14 Tagen auf das Konto der LKC zu zahlen.

(3) Sofern nicht anders angeboten, sind bei Buchung des Unternehmer-Seminars mind.lead.grow 50% Anzahlung sofort fällig und binnen 14 Tagen auf das Konto der LKC zu zahlen. Der Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin zur Zahlung fällig.

 

(4) Sofern nicht anders angeboten ist bei Buchung von K Daily, K Worker, K Leader, K Presenter, K Seller,  1:1 Monatsmentoring (6 – 24 Monate), Leader-Practitioner, Seller-Practitioner, Communication-Practitioner 20% Anzahlung sofort fällig und binnen 14 Tagen auf das Konto der LKC zu zahlen. Der Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin zur Zahlung fällig.

 

(5) Sofern nicht anders angeboten, ist bei allen anderen Produkten bzw. Leistungen der volle Betrag bei Buchung fällig.

 

(6) Der Zugang zu den jeweiligen Leistungen wird von einem vorherigen Zahlungseingang abhängig gemacht. Sobald LKC die Zahlung erhalten hat, hat der Kunde ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung.

(7) Eine ggf. vereinbarte Freischaltung zu Mitgliederbereichen oder Online-Programmen erfolgt erst dann, wenn der Betrag auf dem Konto der LKC gutgeschrieben ist. In der Regel erhält der Kunde dann umgehend die erforderlichen Zugangsdaten, Links und Passwörter.

(8) Wird Ratenzahlung vereinbart, erhöht sich der Gesamtbetrag um 5%. Dieser Betrag wird dem Kunden vorab mitgeteilt. Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ist nicht möglich.

(9) Ist wegen ausbleibender Zahlung eine Mahnung erforderlich, so berechnet LKC dem Kunden je zweckentsprechender Mahnung Kosten in Höhe von 8,00 EUR. Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen kann LKC die offene Forderung zur Betreibung an einen Rechtsanwalt übergeben. In diesem Fall werden dem Kunden die Kosten für die Inanspruchnahme der anwaltlichen Vertretung in Rechnung gestellt.

(10) Ist Ratenzahlung vereinbart und der Kunde zahlt nach einer Mahnung in Textform und nach Nachfristsetzung nicht, ist LKC berechtigt, die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und der gesamte noch offene Betrag wird dann sofort fällig.

(11) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der LKC ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.

(12) Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten oder sonst in Verzug, ist LKC berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. LKC ist weiterhin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche seitens LKC.

 

(13) Zahlungen können vom Kunden ausschließlich per Banküberweisung vorgenommen werden.

 

 

5 Zustandekommen des Vertrages

 

(1) Erstkontakt

Der Erstkontakt zwischen einem Kunden und LKC kann über ein Kontaktformular, eine E-Mail, ein Telefonanruf, eine Messenger-Nachricht, einen Social-Media-Kontakt oder ein persönliches Gespräch zustande kommen.

(2) Beratungsgespräch (optional)

Wünscht der Kunde beim Erstkontakt ein Beratungsgespräch, so ist dieses Beratungsgespräch bis zu einer Dauer von 30 Minuten kostenfrei. Darüber hinaus gehende Beratungsgespräche bis zu 60 Minuten werden pauschal mit 150,00 EUR berechnet. Bucht der Kunde auf Basis des Beratungsgesprächs verbindlich eine Leistung, wird die Beratungsgebühr gutgeschrieben.

Die Beratungsgebühr entfällt, wenn sich die Länge des Beratungsgesprächs aus einem freiwilligen Angebot der LKC ergibt und nicht durch die Kundennachfrage entstanden ist.
Beratungsgespräche finden üblicherweise per Zoom oder MS-Teams online statt.

Im Beratungsgespräch kann der Kunde sein Wünsche und Bedürfnisse äußern und der Berater erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden, ob und wie seine Wünsche und Bedürfnisse mit Leistungen der LKC erfüllt werden können.

Ziel des Beratungsgesprächs ist ein für den Kunden stimmiges Angebot.

(3) Angebot

Im Rahmen des Erstkontakts oder eines Beratungsgesprächs besprochene Leistung werden von der LKC entsprechend angeboten.

Für Leistungen unter 2.000,00 EUR wird üblicherweise kein schriftliches Angebot erstellt,
sondern die Leistung lediglich mündlich, per formloser E-Mail oder per formloser Messenger-Nachricht angeboten.

Bei Leistungen ab 2.000,00 EUR erstellt LKC ein schriftliches Angebot und sendet es per E-Mail an den Kunden. Schriftliche Angebot tragen bei LKC die Bezeichnung „Kaufeinladung“.

(4) Angebotsannahme

 

Bei Leistungen unter 2.000,00 EUR kann der Kunde das Angebot wahlweise mündlich oder schriftlich annehmen.
Nimmt der Kunde das Angebot mündlich an, so sendet die LKC ihm eine Bestätigungs-E-Mail, wodurch der Vertrag zustande kommt.
Nimmt der Kunde das Angebot schriftlich an, so kommt der Vertrag durch diese schriftliche Annahme zustande.

Bei Leistungen ab 2.000,00 EUR muss die Angebotsannahme schriftlich durch Zusendung einer Bestellung durch den Kunden erfolgen. Hierzu kann der Kunde das mit dem Angebot seitens LKC bereitgestellte Bestellformular nutzen oder unter Angabe von vereinbarter Leistung, vereinbartem Leistungszeitraum, vereinbartem Preis und der Angebotsnummer, auf die sich seine Bestellung bezieht, eine Bestellung selbst verfassen.

Diese schriftliche Bestellung kann der LKC postalisch oder per E-Mail zugestellt werden.
Mit Zustellung der schriftlichen Bestellung kommt ein Vertrag zwischen Kunde und LKC zustande.

(5) Nutzung von Tools von Drittanbietern


LKC behält sich vor, zur Vereinbarung von Terminen für Beratungsgespräche und zur Erbringung von Leistungen Kalendertools von Drittanbietern zu nutzen. Nimmt der Kunde diese Möglichkeit in Anspruch, so gelten die Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Anbieters. Siehe hierzu auch der Datenschutzerklärung der LKC, die unter www.lutzkadereit.com einsehbar ist.

 

6 Vertragslaufzeit und Kündigung

 

(1) Die jeweilige Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der gebuchten Leistung. In der Regel endet der Vertrag automatisch durch Erfüllung. Das bedeutet, der Kunde hat alle mit dem Vertrag zusammenhängenden Rechnungen vollständig gezahlt und LKC hat die entsprechende Gegenleistung erbracht.
(2) Das außerordentliche Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens LKC liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mehr als zweimal mit den Zahlungen in Verzug geraten ist, wenn der Kunde vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und/oder vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangen hat oder unser Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

 

 

7 Details zu Leistungsangeboten

 

(1) 1:1 Einzel-Coaching


Im 1:1 Einzel-Coaching arbeitet Lutz Kadereit 1:1 mit dem Kunden als Einzelperson.
Bei einem 1:1 Einzel-Coaching wird üblicherweise ein einzelnes Thema bearbeitet. Das kann die Auflösung einer Blockade, die Veränderung eines Glaubenssatzes, die Erarbeitung eines Ziels, die Stärkung einer Ressource oder ein anderes, für den Kunden relevantes, individuelles Thema sein.

Das 1:1 Einzel-Coaching ist beendet, wenn das für diese Sitzung vereinbarte Thema gelöst ist, spätestens jedoch nach 90 Minuten. Üblich sind 30 bis 90 Minuten für ein 1:1 Einzel-Coaching.

Ein 1:1 Einzel-Coaching findet üblicherweise per Zoom oder MS-Team statt, kann jedoch auch in Präsenz stattfinden. Bei Präsenz-Coaching können zusätzliche Kosten für Reise und Übernachtung bei der LKC anfallen. Siehe hierzu den Punkt Reise und Übernachtungskosten.

Wenn nicht anders angeboten wird jedes 1:1 Einzel-Coaching mit 495,00 EUR netto in Rechnung gestellt.

(2) Gruppen-Einzel-Coachings

 

Im Gruppen-Einzel-Coaching arbeitet Lutz Kadereit mit einer Gruppe von 2 bis max. 8 Personen gleichzeitig. Bei einem Gruppen-Einzel-Coaching wird üblicherweise ein einzelnes Thema bearbeitet, dass alle Teilnehmer der Coaching-Gruppe gemeinsam betrifft und bei dem die Teilnehmer gemeinsam eine Verbesserung erzielen möchten.

Das Gruppen-Einzel-Coaching ist beendet, wenn das für diese Sitzung vereinbarte Thema fertig bearbeitet ist.

Ein Gruppen-Einzel-Coaching findet üblicherweise per Zoom oder MS-Team statt, kann jedoch auch in Einzelfällen in Präsenz stattfinden, ohne dass ein Anspruch darauf besteht. Bei Präsenz-Coaching können zusätzliche Kosten für Reise und Übernachtung bei der LKC anfallen. Siehe hierzu den Punkt Reise und Übernachtungskosten.

Wenn nicht anders angeboten wird ein Gruppen-Einzel-Coaching nach Aufwand mit dem unter (11) genannten Tagessatz in Rechnung gestellt.

 

(3) 1:1 6-Monats-Mentoring

 

Beim 1:1 6-Monats-Mentoring wird der Kunde von Lutz Kadereit über 6 Monate bei seinem Veränderungs- bzw. Entwicklungsvorhaben begleitet. Zu diesem Zweck führen Mentor und Kunde in jedem Monat ein Gespräch von bis zu 120 Minuten per Zoom oder MS-Teams durch. Ferner führen sie in jeder Woche ohne Zoomcall ein Telefonat von bis zu 30 Minuten.
Darüber hinaus steht dem Kunden ein individueller WhatsApp- oder Telegram-Chat zur Verfügung, in dem er dem Mentor bei dringenden Fragen zwischen den Calls kontaktieren kann. LKC sichert eine Antwort binnen 24 Stunden auf Nachrichten in diesem Chat zu.

Das Ziel dieser Begleitung wird bei Vertragsschluss zwischen Mentor und Kunde festgelegt und schriftlich fixiert.

Die monatlichen 120-Minuten-Calls findet üblicherweise per Zoom oder MS-Team statt, können jedoch auch in Einzelfällen in Präsenz stattfinden, ohne dass ein Anspruch darauf besteht. Bei Präsenz-Terminen können zusätzliche Kosten für Reise und Übernachtung bei der LKC anfallen. Siehe hierzu den Punkt Reise und Übernachtungskosten.

Wenn nicht anders angeboten wird ein 1:1 6-Monats-Mentoring mit 11.850,00 EUR in Rechnung gestellt.

(3) 1:1 Mentoring über 12 bis 24 Monate

 

Beim 1:1 Mentoring über 12 bis 24 Monate wird der Kunde von Lutz Kadereit über einen vorher vereinbarten Zeitraum von 12, 18 oder 24 Monaten bei seinem Veränderungs- bzw. Entwicklungsvorhaben begleitet. Zu diesem Zweck führen Mentor und Kunde regelmäßig nach Bedarf des Kunden Gespräche von bis zu 120 Minuten per Zoom oder MS-Teams durch. Ferner führen sie nach Bedarf des Kunden ohne Zoomcall Telefonate durch.

Darüber hinaus steht dem Kunden ein individueller WhatsApp- oder Telegram-Chat zur Verfügung, in dem er dem Mentor bei dringenden Fragen zwischen den Calls kontaktieren kann. LKC sichert eine Antwort binnen 24 Stunden auf Nachrichten in diesem Chat zu.

Das Ziel dieser Begleitung wird bei Vertragsschluss zwischen Mentor und Kunde festgelegt und schriftlich fixiert.

Gespräche von mehr als 30 Minuten Dauer finden vorzugsweise per Zoom oder MS-Team statt, können jedoch auch in Einzelfällen in Präsenz stattfinden, ohne dass ein Anspruch darauf besteht. Bei Präsenz-Terminen können zusätzliche Kosten für Reise und Übernachtung bei der LKC anfallen. Siehe hierzu den Punkt Reise und Übernachtungskosten.

 

Jedes Mentoring mit einer Dauer von 12 Monaten oder mehr beginnt mit einem gemeinsamen Präsenztag an einem Ort nach Wahl des Kunden. LKC behält sich vor, vom Kunden gewählte Orte in begründbaren Fällen abzulehnen und einen alternativen Ort vorzuschlagen.

Dieser Präsenztag wird mit dem unter (11) genannten Tagessatz zuzüglich der unter (9) genannten Reise- und Übernachtungskosten abgerechnet.

 

Für alle vorstehend genannten Komponenten wird im Angebot eine Häufigkeit festgelegt und mit der dafür anfallenden Investition ausgewiesen.
Sofern nicht anders angeboten bzw. für alle über den Angebotsumfang hinausgehenden, durch Absprache zwischen LKC und Kunden zustande gekommenen Mehrleistungen mit einem Stundensatz von 495 EUR netto abgerechnet. Bei einer Dauer von mehr als 5 Stunden an einem Tag wird dann automatisch ein kompletter Tagessatz gem. (11) fällig.

Ggf. anfallenden Reise- und Übernachtungskosten werden gem. (12) abgerechnet.

 

(4) K Daily

 

Bei K Daily handelt es sich um ein Basisseminar mit einem Umfang von 2 Modulen mit je 2 ganzen Tagen in Präsenz. Dieses Seminar ist für alle Mitarbeiter und Führungskräfte geeignet, auch und besonders dann, wenn sie keinerlei Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Persönlichkeitsentwicklung mitbringen.

Die Intention von K Daily ist es, den Teilnehmern ein besseres Verständnis ihres eigene Charkters und ihrer eigenen Psyche zu vermitteln, die Grundlagen menschlicher Interaktion besser zu verstehen und so Alltagssituationen leichter annehmen und bewältigen zu können, wirkungsvoller zu kommunizieren, ihre Emotionen besser zu regulieren, resilienter zu werden und dadurch mit weniger Stress eine bessere Leistungsfähigkeit aufzubauen.

 

Der didaktische Aufbau basiert auf kompakten Impulsen des Trainers, praktischen Demonstrationen der transportierten Inhalte sowie Übungen, in denen die Teilnehmer für sich eine Referenzerfahrung zum behandelten Thema bekommen, die ihnen hilft, besser, schneller und nachhaltiger zu lernen. Daher ist K Daily ein Mitmach-Training.

K Daily ist geeignet, um bei Mitarbeitern und Fühungskräften mehr Motivation und inneren Antrieb entstehen zu lassen, das Engagement und die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme zu steigern, Stress und Ängste zu reduzieren, die Indentifikation mit dem Unternehmen und er eigenen Aufgabe zu verbessern, dass Betriebsklima zu verbessern und sowohl Leistungsbereitschaft als auch Leistungsfähigkeit zu steigern.

Der Kunde ist für die Stellung des Trainingsraums mit Tageslicht in ausreichender Größe, des notwendigen Mobiliars in Form einen Stuhlkreisen für alle Teilnehmer, sowie zwei Bedarfstische am Rand, zwei mit ausreichend Papier bestückten Flipcharts, zwei Metaplan-Pinnwänden und ausreichender Versorgung der Teilnehmer und des Trainers mit Getränken und Speisen auf seine Kosten verantwortlich.
Besprechungs- bzw. Teilnehmertische im Trainingsraum behindern das Training und sollten vom Kunden vor dem Training entfernt werden.
Der Kunde ist ebenso für die Einladung der Teilnehmenden sowie für eine ausreichend hohe Priorisierung des Trainings bei den Teilnehmenden verantwortlich.
Dem Kunden steht es frei, statt eigene Räume externe Seminarräume zu nutzen und auf seine Kosten anzumieten. Vor der Anmietung sollte der Kunde die beabsichtigten Räume mit dem Trainer der LKC auf Tauglichkeit abstimmen.

 

Wenn nicht anders angeboten liegen zwischen den zwei Modulen 4 bis 6 Monate. Zwischen den Modulen bietet LKC den Teilnehmern zusätzlich mindestens einen Online-Call alle 6 Wochen von 60 bis 90 Minuten Dauer an, den die Teilnehmer zur Wiederholung von Inhalten, zu Übungszwecken, zur Beantwortung aufgetauchter Fragen und zur Supervision ihrer Praxisfälle nutzen können. Auf dieser Weise wird der Lernerfolg intensiviert.

 

LKC behält sich vor, die Termine der Online-Calls von mehreren Kunden zu bündeln. Führt dies dazu, dass nicht alle Fragen der Kunden beantwortet werden können, wird die Dauer des Calls bedarfsabhängig auf 120 Minuten verlängert.

Wenn nicht anders angeboten, wird K Daily mit 17.850 EUR netto in Rechnung gestellt.
Darin enthalten sind bis zu 30 Teilnehmer.

 

Abhängig vom Ort der Durchführung sowie den lokalen Gegebenheiten können zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten anfallen, die gem. (12) abgerechtet werden.

 

(5) K Worker

 

K Worker ist ein speziell auf die Bedürfnisse von Handwerkern abgestimmtes 2-Tage-Kompakt-Seminar in Präsenz. Es hilft handwerklich tätigen Mitarbeitern, sich und ihr eigenes Verhalten besser zu verstehen, die Grundlagen und Hintergründe zwischenmenschlichen Verhaltens besser zu verstehen und so mit den in ihrem Arbeitsalltag entstehenden Situationen mit Kunden, Kollegen und Führungskräften besser zurechtzukommen.

K Worker ist daher geeignet, speziell bei handwerklich tätigen Mitarbeitern die Motivation und den inneren Antrieb zu fördern, das Engagement und die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme zu steigern, Stress und Ängste zu reduzieren, die Indentifikation mit dem Unternehmen und er eigenen Aufgabe zu verbessern, dass Betriebsklima zu verbessern und sowohl Leistungsbereitschaft als auch Leistungsfähigkeit zu steigern.

 

Der didaktische Aufbau basiert auf kompakten Impulsen des Trainers, praktischen Demonstrationen der transportierten Inhalte sowie Übungen, in denen die Teilnehmer für sich eine Referenzerfahrung zum behandelten Thema bekommen, die ihnen hilft, besser, schneller und nachhaltiger zu lernen. Daher ist K Worker ein Mitmach-Training.

 

K Worker wird vorzugsweise Unternehmen empfohlen, deren Verantwortliche der Überzeugung sind, dass jeder Mitarbeiter unabhängig von seiner Aufgabe seine Arbeit mit mehr Freude und besseren Ergebnissen durchführt, wenn er sich selbst, das Miteinander mit anderen und die Bedeutung seiner Tätigkeit besser versteht und lernt, mit herausfordernden Situationen entspannter umzugehen.

Der Kunde ist für die Stellung des Trainingsraums mit Tageslicht in ausreichender Größe, des notwendigen Mobiliars in Form einen Stuhlkreisen für alle Teilnehmer, sowie zwei Bedarfstische am Rand, zwei mit ausreichend Papier bestückten Flipcharts, zwei Metaplan-Pinnwänden und ausreichender Versorgung der Teilnehmer und des Trainers mit Getränken und Speisen auf seine Kosten verantwortlich.
Besprechungs- bzw. Teilnehmertische im Trainingsraum behindern das Training und sollten vom Kunden vor dem Training entfernt werden.
Der Kunde ist ebenso für die Einladung der Teilnehmenden sowie für eine ausreichend hohe Priorisierung des Trainings bei den Teilnehmenden verantwortlich.
Dem Kunden steht es frei, statt eigene Räume externe Seminarräume zu nutzen und auf seine Kosten anzumieten. Vor der Anmietung sollte der Kunde die beabsichtigten Räume mit dem Trainer der LKC auf Tauglichkeit abstimmen.

Wenn nicht anders angeboten, wird K Worker mit 7.850 EUR netto in Rechnung gestellt.
Darin enthalten sind bis zu 30 Teilnehmer.

 

Abhängig vom Ort der Durchführung sowie den lokalen Gegebenheiten können zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten anfallen, die gem. (12) abgerechtet werden.

 

 

(6) Leader Practitioner und K Leader

Der bisherige Leader Practitioner wird zu K Leader.
K Leader ist ein Corporate-Trainings-Format, das sich an Führungskräfte und Nachwuchs-Führungskräfte von Unternehmen richtet. In zwei Blöcken je 2 Trainingstage bekommen die Teilnehmer Grundlagen, Methoden und Tools, die ihnen dabei helfen, sich selbst und andere Menschen wirkungsvoller zu führen.

Der didaktische Aufbau basiert auf kompakten Impulsen des Trainers, praktischen Demonstrationen der transportierten Inhalte sowie Übungen, in denen die Teilnehmer für sich eine Referenzerfahrung zum behandelten Thema bekommen, die ihnen hilft, besser, schneller und nachhaltiger zu lernen. Daher ist K Leader ein Mitmach-Training.

K Leader wird üblicherweise in Präsenz beim Kunden im Unternehmen durchgeführt.
Der Kunde ist für die Stellung des Trainingsraums mit Tageslicht in ausreichender Größe, des notwendigen Mobiliars in Form einen Stuhlkreisen für alle Teilnehmer, sowie zwei Bedarfstische am Rand, zwei mit ausreichend Papier bestückten Flipcharts, zwei Metaplan-Pinnwänden und ausreichender Versorgung der Teilnehmer und des Trainers mit Getränken und Speisen auf seine Kosten verantwortlich.
Besprechungs- bzw. Teilnehmertische im Trainingsraum behindern das Training und sollten vom Kunden vor dem Training entfernt werden.
Der Kunde ist ebenso für die Einladung der Teilnehmenden sowie für eine ausreichend hohe Priorisierung des Trainings bei den Teilnehmenden verantwortlich.
Dem Kunden steht es frei, statt eigene Räume externe Seminarräume zu nutzen und auf seine Kosten anzumieten. Vor der Anmietung sollte der Kunde die beabsichtigten Räume mit dem Trainer der LKC auf Tauglichkeit abstimmen.

Wenn nicht anders angeboten liegen zwischen den zwei Modulen 4 bis 6 Monate. Zwischen den Modulen bietet LKC den Teilnehmern zusätzlich mindestens einen Online-Call alle 6 Wochen von 60 bis 90 Minuten Dauer an, den die Teilnehmer zur Wiederholung von Inhalten, zu Übungszwecken, zur Beantwortung aufgetauchter Fragen und zur Supervision ihrer Praxisfälle nutzen können. Auf dieser Weise wird der Lernerfolg intensiviert.

 

Wenn nicht anders angeboten wird K Leader mit 17.850,00 EUR netto in Rechnung gestellt.
Darin enthalten sind bis zu 30 Teilnehmer.

Abhängig vom Ort der Durchführung sowie den lokalen Gegebenheiten können zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten anfallen, die gem. (12) abgerechtet werden.

 

Zur Verbesserung des Ergebnisses empfiehlt LKC optional ein drittes Modul, bei dem mit einem Abstand von 4 bis 6 Monaten nach dem zweiten Modul neben einer Widerholung der bisherigen Inhalte insbesondere die Fähigkeiten durch Refelektion der bisherigen Erfahrungen in zahlreichen Übungen weiter verbessert werden und in allen Bereichen ein Feinschliff vorgenommen wird.

 

Bei rechtzeitiger Buchung dieses dritten Moduls bietet LKC den Teilnehmern zwischen Modul 2 und 3 zusätzlich mindestens einen Online-Call alle 6 Wochen von 60 bis 90 Minuten Dauer an, den die Teilnehmer zur Wiederholung von Inhalten, zu Übungszwecken, zur Beantwortung aufgetauchter Fragen und zur Supervision ihrer Praxisfälle nutzen können. Auf dieser Weise wird der Lernerfolg intensiviert.

 

Wenn nicht anders angeboten wird dieses dritte Modul mit 8.850 EUR netto in Rechnung gestellt.
Darin enthalten sind bis zu 30 Teilnehmer.

Dieses dritte Modul ist nur in Verbindung mit Modul 1 und 2 buchbar.

 

Abhängig vom Ort der Durchführung sowie den lokalen Gegebenheiten können zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten anfallen, die gem. (12) abgerechtet werden.

 

(7) K Presenter

 

K Presenter ist ein Seminar, in dem Mitarbeitern und Führungskräften Techniken, Tools und Verhaltensweisen vermittelt werden, um frei vor Gruppen sprechen zu können, gute Vorträge vorbereiten und halten zu können und beliebige Inhalte, Produkte und Dienstleistungen wirksam präsentieren zu können.

 

Der didaktische Aufbau basiert auf kompakten Impulsen des Trainers, praktischen Demonstrationen der transportierten Inhalte sowie Übungen, in denen die Teilnehmer für sich eine Referenzerfahrung zum behandelten Thema bekommen, die ihnen hilft, besser, schneller und nachhaltiger zu lernen. Daher ist K Presenter ein Mitmach-Training.

 

K Presenter hat einen Umfang von 2 Modulen mit je 2 Tagen Dauer und wird üblicherweise in Präsenz beim Kunden vor Ort durchgeführt.

 

Der Kunde ist für die Stellung des Trainingsraums mit Tageslicht in ausreichender Größe, des notwendigen Mobiliars in Form einen Stuhlkreisen für alle Teilnehmer, sowie zwei Bedarfstische am Rand, zwei mit ausreichend Papier bestückten Flipcharts, zwei Metaplan-Pinnwänden und ausreichender Versorgung der Teilnehmer und des Trainers mit Getränken und Speisen auf seine Kosten verantwortlich.
Besprechungs- bzw. Teilnehmertische im Trainingsraum behindern das Training und sollten vom Kunden vor dem Training entfernt werden.
Der Kunde ist ebenso für die Einladung der Teilnehmenden sowie für eine ausreichend hohe Priorisierung des Trainings bei den Teilnehmenden verantwortlich.
Dem Kunden steht es frei, statt eigene Räume externe Seminarräume zu nutzen und auf seine Kosten anzumieten. Vor der Anmietung sollte der Kunde die beabsichtigten Räume mit dem Trainer der LKC auf Tauglichkeit abstimmen.

Wenn nicht anders angeboten liegen zwischen den zwei Modulen 4 bis 6 Monate. Zwischen den Modulen bietet LKC den Teilnehmern zusätzlich mindestens einen Online-Call alle 6 Wochen von 60 bis 90 Minuten Dauer an, den die Teilnehmer zur Wiederholung von Inhalten, zu Übungszwecken, zur Beantwortung aufgetauchter Fragen und zur Supervision ihrer Praxisfälle nutzen können. Auf dieser Weise wird der Lernerfolg intensiviert.

 

Wenn nicht anders angeboten wird K Presenter  mit 17.850,00 EUR netto in Rechnung gestellt.
Darin enthalten sind bis zu 30 Teilnehmer.

Abhängig vom Ort der Durchführung sowie den lokalen Gegebenheiten können zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten anfallen, die gem. (12) abgerechtet werden.

 

Zur Verbesserung des Ergebnisses empfiehlt LKC optional ein drittes Modul, bei dem mit einem Abstand von 4 bis 6 Monaten nach dem zweiten Modul neben einer Widerholung der bisherigen Inhalte insbesondere die Fähigkeiten durch Refelektion der bisherigen Erfahrungen in zahlreichen Übungen weiter verbessert werden und in allen Bereichen ein Feinschliff vorgenommen wird.

 

Bei rechtzeitiger Buchung dieses dritten Moduls bietet LKC den Teilnehmern zwischen Modul 2 und 3 zusätzlich mindestens einen Online-Call alle 6 Wochen von 60 bis 90 Minuten Dauer an, den die Teilnehmer zur Wiederholung von Inhalten, zu Übungszwecken, zur Beantwortung aufgetauchter Fragen und zur Supervision ihrer Praxisfälle nutzen können. Auf dieser Weise wird der Lernerfolg intensiviert.

 

Wenn nicht anders angeboten wird dieses dritte Modul mit 8.850 EUR netto in Rechnung gestellt.
Darin enthalten sind bis zu 30 Teilnehmer.

Dieses dritte Modul ist nur in Verbindung mit Modul 1 und 2 buchbar.

 

Abhängig vom Ort der Durchführung sowie den lokalen Gegebenheiten können zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten anfallen, die gem. (12) abgerechtet werden.

 

(8) Seller Practitioner und K Seller

Der bisherige Seller Practitioner wird zu K Seller.
K Seller ist ein Corporate-Trainings-Format, das sich an alle in einem Unternehmen mit Verkauf befassten Personen von Unternehmen richtet. In zwei Blöcken je 2 Trainingstage bekommen die Teilnehmer Grundlagen, Methoden und Tools, die ihnen dabei helfen, leichter, schneller, umsatzstärker und mit weniger Druck zu verkaufen.

Der didaktische Aufbau basiert auf kompakten Impulsen des Trainers, praktischen Demonstrationen der transportierten Inhalte sowie Übungen, in denen die Teilnehmer für sich eine Referenzerfahrung zum behandelten Thema bekommen, die ihnen hilft, besser, schneller und nachhaltiger zu lernen. Daher ist K Seller ein Mitmach-Training.

K Seller wird üblicherweise in Präsenz beim Kunden im Unternehmen durchgeführt.
Der Kunde ist für die Stellung des Trainingsraums mit Tageslicht in ausreichender Größe, des notwendigen Mobiliars in Form einen Stuhlkreisen für alle Teilnehmer, sowie zwei Bedarfstische am Rand, zwei mit ausreichend Papier bestückten Flipcharts, zwei Metaplan-Pinnwänden und ausreichender Versorgung der Teilnehmer und des Trainers mit Getränken und Speisen auf seine Kosten verantwortlich.
Besprechungs- bzw. Teilnehmertische im Trainingsraum behindern das Training und sollten vom Kunden vor dem Training entfernt werden.
Der Kunde ist ebenso für die Einladung der Teilnehmenden sowie für eine ausreichend hohe Priorisierung des Trainings bei den Teilnehmenden verantwortlich.
Dem Kunden steht es frei, statt eigene Räume externe Seminarräume zu nutzen und auf seine Kosten anzumieten. Vor der Anmietung sollte der Kunde die beabsichtigten Räume mit dem Trainer der LKC auf Tauglichkeit abstimmen.

Wenn nicht anders angeboten liegen zwischen den zwei Modulen 4 bis 6 Monate. Zwischen den Modulen bietet LKC den Teilnehmern zusätzlich mindestens einen Online-Call alle 6 Wochen von 60 bis 90 Minuten Dauer an, den die Teilnehmer zur Wiederholung von Inhalten, zu Übungszwecken, zur Beantwortung aufgetauchter Fragen und zur Supervision ihrer Praxisfälle nutzen können. Auf dieser Weise wird der Lernerfolg intensiviert.

 

Wenn nicht anders angeboten wird K Seller mit 17.850,00 EUR netto in Rechnung gestellt.
Darin enthalten sind bis zu 30 Teilnehmer.

Abhängig vom Ort der Durchführung sowie den lokalen Gegebenheiten können zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten anfallen, die gem. (12) abgerechtet werden.

 

Zur Verbesserung des Ergebnisses empfiehlt LKC optional ein drittes Modul, bei dem mit einem Abstand von 4 bis 6 Monaten nach dem zweiten Modul neben einer Widerholung der bisherigen Inhalte insbesondere die Fähigkeiten durch Refelektion der bisherigen Erfahrungen in zahlreichen Übungen weiter verbessert werden und in allen Bereichen ein Feinschliff vorgenommen wird.

 

Bei rechtzeitiger Buchung dieses dritten Moduls bietet LKC den Teilnehmern zwischen Modul 2 und 3 zusätzlich mindestens einen Online-Call alle 6 Wochen von 60 bis 90 Minuten Dauer an, den die Teilnehmer zur Wiederholung von Inhalten, zu Übungszwecken, zur Beantwortung aufgetauchter Fragen und zur Supervision ihrer Praxisfälle nutzen können. Auf dieser Weise wird der Lernerfolg intensiviert.

 

Wenn nicht anders angeboten wird dieses dritte Modul mit 8.850 EUR netto in Rechnung gestellt.
Darin enthalten sind bis zu 30 Teilnehmer.

Dieses dritte Modul ist nur in Verbindung mit Modul 1 und 2 buchbar.

 

Abhängig vom Ort der Durchführung sowie den lokalen Gegebenheiten können zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten anfallen, die gem. (12) abgerechtet werden.

 

(9) Communication Practitioner und K Comm

Der bisherige Communikation Practitioner wird zu K Comm.

K Comm ist ein Corporate-Trainings-Format, das sich an alle Mitarbeitenden und Führungskräfte von Unternehmen richtet, die in ihrer Kommunikation besser und wirkungsvoller werden möchten. In einem Block von 3 Trainingstagen bekommen die Teilnehmer Grundlagen, Methoden und Tools, die ihnen dabei helfen, andere besser zu verstehen, von anderen besser verstanden zu werden und in ihrer Kommunikation Missverständnisse zu vermeiden.

Der didaktische Aufbau basiert auf kompakten Impulsen des Trainers, praktischen Demonstrationen der transportierten Inhalte sowie Übungen, in denen die Teilnehmer für sich eine Referenzerfahrung zum behandelten Thema bekommen, die ihnen hilft, besser, schneller und nachhaltiger zu lernen. Daher ist K Comm ein Mitmach-Training.

 

K Comm wird üblicherweise in Präsenz beim Kunden im Unternehmen durchgeführt. Der Kunde ist für die Stellung des Trainingsraums mit Tageslicht in ausreichender Größe, des notwendigen Mobiliars in Form einen Stuhlkreisen für alle Teilnehmer, sowie zwei Bedarfstische am Rand, zwei mit ausreichend Papier bestückten Flipcharts, zwei Metaplan-Pinnwänden und ausreichender Versorgung der Teilnehmer und des Trainers mit Getränken und Speisen auf seine Kosten verantwortlich.
Besprechungs- bzw. Teilnehmertische im Trainingsraum behindern das Training und sollten vom Kunden vor dem Training entfernt werden.
Der Kunde ist ebenso für die Einladung der Teilnehmenden sowie für eine ausreichend hohe Priorisierung des Trainings bei den Teilnehmenden verantwortlich.
Dem Kunden steht es frei, statt eigene Räume externe Seminarräume zu nutzen und auf seine Kosten anzumieten. Vor der Anmietung sollte der Kunde die beabsichtigten Räume mit dem Trainer der LKC auf Tauglichkeit abstimmen.

Zur Festigung der Lernerfolge bietet LKC den Teilnehmenden ca. 4 Wochen nach dem Training ein 90-minütiges Online-Training an, bei dem Inhalte wiederholt werden, Übungen durchgeführt werden und bei dem Teilnehmende eine Supervision zur Umsetzung ihrer Lernerfolge in ihre Praxisfälle erhalten.

Wenn nicht anders angeboten wird K Comm mit 12.850,00 EUR in Rechnung gestellt.
Darin enthalten sind bis zu 30 Teilnehmende.

Abhängig vom Ort der Durchführung sowie den lokalen Gegebenheiten können zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten anfallen, die gem. (12) abgerechtet werden.

 

 

(10) Unternehmer Practitioner und mind.lead.grow – DAS Unternehmer-Seminar

 

Der bisherige Unternehmer Practitioner wird zu mind.lead.grow – DAS Unternehmer-Seminar (kurz MLG).
MLG ist ein offenes Ausbildungs-Format, das sich an alle Unternehmer richtet, die sich weiterentwickeln und in ihrer Persönlichkeit wachsen möchten. Es richtet sich ebenso an Geschäftsführer, CEOs, Managing Directors, Vorstände und solche Führungskräfte, die denken, fühlen und handeln wie Unternehmer.

Der Grundgedanken von MLG ist es, dass Unternehmer unter ihresgleichen die Möglichkeit nutzen, sich mit selbst auseinanderzusetzen, ihre Blockaden und Glaubenssätze zu bearbeiten und ihre Potenziale zu entfalten. So können sie sich in einer geschützten Atmosphäre weiterentwickeln, voneinander lernen und sich gegenseitig weiterhelfen.

In zwei Blöcken mit je 4 Trainingstagen bekommen die Teilnehmenden umfangreiche Impulse und Grundlagen zu Unternehmens- und Mitarbeiterführung, Verkauf und Kommunikation. Sie bekommen zahlreiche Methoden und Tools, die ihnen dabei helfen, andere besser zu verstehen, von anderen besser verstanden zu werden und in ihrer Kommunikation Missverständnisse zu vermeiden.

Die Teilnehmenden lernen, ihre eigenen Bedürfnisse und die Bedürfnisse anderer schnell zu erfassen und die Arbeit im Unternehmen so zu gestalten, dass jeder möglichst viel von dem tun kann, was seine Bedürfnisse befriedigt, da so ein besonders starker innerer Antrieb zur Umsetzung (intrinsische Motivation) entsteht.

Der didaktische Aufbau basiert auf kompakten Impulsen des Trainers, praktischen Demonstrationen der transportierten Inhalte sowie Übungen, in denen die Teilnehmer für sich eine Referenzerfahrung zum behandelten Thema bekommen, die ihnen hilft, besser, schneller und nachhaltiger zu lernen. Daher ist MLG ein Mitmach-Training.

 

MLG wird an einem externen Seminarort durchgeführt, den LKC dafür anmietet. Im Preis sind neben dem Training selbst die Tagungspauschale, die komplette Verpflegung mit Speisen und Getränken tagsüber während des Trainings sowie alle Materialien, die die Teilnehmenden während des Trainings benötigen, enthalten.

Nicht im Preis enthalten sind die An- und Abreise der Teilnehmenden, deren Übernachtungen sowie jegliche Verpflegung außerhalb des Trainings, wie Frühstück, Abendessen etc..

 

Zur Festigung der Lernerfolge wird den Teilnehmern ca. 4 Wochen nach dem Training ein 120-minütiges Online-Training angeboten, bei dem Inhalte wiederholt werden, Übungen durchgeführt werden und bei dem Teilnehmende eine Supervision zur Umsetzung ihrer Lernerfolge in ihre Praxisfälle erhalten.

 

MLG wird von der Impuls Training GmbH mit Sitz in Lachen, Schweiz angeboten und durchgeführt.
LKC ist Mehrheits-Gesellschafter der Impuls Training GmbH und vermittelt MLG lediglich.
Der Vertrag wird entsteht daher mit der Impuls Training GmbH in der Schweiz. Die Verantwortung für die komplette Durchführung sowie eventuelle Haftungsrisiken liegen komplett bei der Impuls Training GmbH. Aus diesem Grund ist dieser Abschnitt der AGB von Lutz Kadereit Consulting e.K. lediglich informativ. Für MLG sind die AGB der Impuls Training GmbH bindend.

 

MLG wird von Lutz Kadereit als Trainer persönlich durchgeführt.

LKC bzw. die Impuls Training GmbH behalten sich vor, bei der Durchführung von MLG, Foto- und Videoaufnahmen zu machen, um diese zu Werbe- und Marketingzwecken zu verwenden.
LKC und Impuls Training GmbH werden keine Fotos und Videos verwenden, die Teilnehmende in besonders intimen oder diskreten Situationen zeigen. Bestandteil der Buchung von MLG ist die separate Einwilligung in diese Aufnahmen.

 

Wenn nicht anders angeboten, wird MLG von der Impuls Training GmbH mit 6.850 CHF netto pro Teilnehmer in Rechnung gestellt.

 

Wenn nicht anders angeboten, wird MLG im Hotel Lilienberg in Ermatingen, Kanton Thurgau, Schweiz durchgeführt. Vom deutschen Grenzübergang in Konstanz liegt das Hotel ca. 15 Autominuten entfernt. Ermatingen verfügt ebenfalls über eine Bahnverbindung und ist auch vom Flughafen Zürich gut erreichbar.

(11) Tagessatz

 

Wünscht ein Kunde eine Leistung, die nicht mit einer der vorstehend genannten Module abgebildet werden kann, so bietet LKC Leistungen individuell auf Basis eines Tagessatzes von 3.850,00 EUR netto an.

Ein Tagessatz umfasst bis zu maximal 10 Arbeitsstunden. Hierin sind übliche Pausen, die während der Durchführung der Leistung vorgenommen werden, enthalten.

Sollte eine Leistung erfragt werden, die an einem halben Tag erbracht werden kann, so wird ein halber Tag mit bis zu 5 Arbeitsstunden inkl. üblicher Pausen mit 1.950,00 EUR netto in Rechnung gestellt.
Ob ein halber Tagessatz angesetzt werden kann, hängt von mehreren Faktoren wie An- und Abreise, Planbarkeit und Vor- sowie Nachbereitungsbedarf ab und liegt im Ermessen von LKC.

 

(12) Reisezeiten, Reisekosten und Übernachtungskosten

 

Sofern nicht anders angeboten, berechnet LKC seinen Kunden zur Durchführung von Leistungen folgende Reisezeiten und Reisekosten:

  • Anfahrten bis zu 40 Kilometer und bis zu 30 Minuten (einfache Strecke) bleiben kostenfrei.
  • Darüberhinausgehende Entfernungen und Zeiten werden je reisender Person pauschal mit 2,00 EUR netto pro Entfernungskilometer in Rechnung gestellt.
  • Werden Übernachtungen erforderlich, so werden diese je Übernachtung und übernachtender Person mit 200 EUR netto in Rechnung gestellt. LKC behält sich vor, die Notwendigkeit von Übernachtungen nach eigenem Ermessen festzulegen.

 

8 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

(1) Der Leistungsumfang von Produkten richtet sich nach Punkt 7 dieser AGB (Details zu Leistungsangeboten) sowie nach dem individuell gemacht Angebot.

(2) Wird ein gebuchter Termin für ein 1:1-Einzel-Coaching 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder früher abgesagt, so kann ein Ersatztermin vereinbart werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Wird ein gebuchter Termin wiederholt von einem Teilnehmer abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.

(3) Wird ein gebuchter Termin für ein 1:1-Einzel-Coaching später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder erscheint der Coachee ohne Absage nicht zum vereinbarten Termin, verfällt der Termin. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
Bricht der Kunde ein bereits begonnenes Coaching ab, so gilt das Coaching als durchgeführt. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.

(4) Wird ein gebuchtes 1:1 Mentoring 30 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin oder früher abgesagt, so kann ein Ersatztermin vereinbart werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Wir ein gebuchtes 1:1  Mentoring später als 30 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin abgesagt, so entstehen 50% Stornokosten. Erscheint der Mentee ohne Absage nicht zum vereinbarten ersten Termin, so verfällt der Termin. Das Mentoring gilt dann trotzdem als begonnen. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin und das gesamte Mentoring bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin und das gesamte Mentoring wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.

(5) Wird im begonnenen 1:1 Coaching ein vereinbarter Termin 48 Stunden oder früher abgesagt, so kann ein Ersatztermin vereinbart werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Wird ein gebuchter Termin wiederholt von einem Teilnehmer abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.

(6) Wird im begonnenen 1:1 Mentoring ein Termin später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder erscheint der Mentee ohne Absage nicht zum vereinbarten Termin, verfällt der Termin. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.

 

(7) Wird eine Buchung von K Daily, K Worker, K Leader, K Presenter, K Seller oder K Comm 60 Tage oder früher vor dem vereinbarten ersten Termin abgesagt, so kann ein Ersatztermin vereinbart werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Nimmt der Kunde das Angebot eines Ersatztermins nicht wahr, entstehen Stornokosten in Höhe der geleisteten Anzahlung. Die geleistete Anzahlung wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.

Erfolgt die Absage bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten ersten Termin, so fallen 50% Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden bis zur Höhe der anfallenden Stornokosten einbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Erfolgt die Absage später als 30 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin, so fallen 80% Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden bis zur Höhe der anfallenden Stornokosten einbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Die Verantwortung für die tatsächliche Teilnahme der angemeldeten Teilnehmenden liegt ausschließlich beim Kunden. Erscheinen Teilnehmende nicht, so entsteht kein Anspruch auf Ersatztermine oder Erstattung.

 

(8) Wird von einem Kunden die gebuchte Teilnahme an MLG 60 Tage oder früher vor dem ersten vereinbarten Termin abgesagt, so entstehen Stornokosten in Höhe der Anzahlung. Die geleistete Anzahlung wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.

Erfolgt die Absage später als 60 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin oder erscheint der Kunde ohne Absage nicht, so fallen 100% Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden bis zur Höhe der anfallenden Stornokosten einbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.

 

(9) Wird eine andere individuelle, gebuchte Leistung als die unter (2) bis (8) genannten 60 Tage oder früher vor dem vereinbarten ersten Termin abgesagt, so kann ein Ersatztermin vereinbart werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Nimmt der Kunde das Angebot eines Ersatztermins nicht wahr, entstehen Stornokosten in Höhe der geleisteten Anzahlung. Die geleistete Anzahlung wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.

Erfolgt die Absage bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten ersten Termin, so fallen 50% Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden bis zur Höhe der anfallenden Stornokosten einbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Erfolgt die Absage später als 30 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin, so fallen 80% Stornokosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden bis zur Höhe der anfallenden Stornokosten einbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Die Verantwortung für die tatsächliche Teilnahme der angemeldeten Teilnehmenden liegt ausschließlich beim Kunden. Erscheinen Teilnehmende nicht, so entsteht kein Anspruch auf Ersatztermine oder Erstattung.

9 Stornierung oder Leistungsausfall seitens LKC

 

Kann ein vereinbarter Termin nicht stattfinden aus Gründen, die LKC zu vertreten hat, so versucht LKC den Kunden darüber so früh wie möglich zu informieren und bietet in jedem Fall einen Ersatztermin an. Es entsteht dadurch kein Anspruch auf Erstattung oder Schadenersatz.

Ist ein Ersatztermin nicht möglich aus Gründen, die LKC zu vertreten hat, so werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Forderungen, die über die Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen hinausgehen, lehnt LKC ab.

 

 

10 Vertragswidriges Verhalten

 

Verhält sich ein Kunde oder ein von einem Kunden angemeldeter Teilnehmer vertragswidrig, indem er gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, hat LKC das Recht, diesen Kunden oder den sich vertragswidrig verhaltenden Teilnehmer vom laufenden Programm (Training, Coaching, etc.) auszuschließen.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde bzw. Teilnehmer den Ablauf des Programms (Training, Coaching, etc.) stört oder sich gegenüber anderen Teilnehmern auf eine unakzeptable Weise verhält und es auch nach einer Aufforderung nicht unterlässt oder wenn ein Kunde bzw. Teilnehmer sich wiederholt nicht an getroffene Verabredungen (z.B. Terminabsprachen) hält. In diesem Fall werden keine Kosten zurückerstattet.
Die Angemessenheit des Verhaltens wird von LKC festgelegt.

 

11 Rechte und Pflichten des Kunden bei Online-Produkten

 

Für den Fall, dass ein Kunde oder Teilnehmer eines Kunden an einem Online-Programm bzw. Online-Angebot teilnehmen, gelten folgende Regeln.

(1) Bei Zugängen handelt es sich stets um einen personenbezogenen und nicht übertragbaren Zugang zu digitalen bzw. Online-Produkten. Ein Versand von Waren erfolgt nicht.

(2) Kunden bzw. Teilnehmende erhalten ihre Zugangsdaten per E-Mail.

(3) Kunden bzw. Teilnehmende sind nur zum Download solcher Inhalt berechtigt, die entsprechend gekennzeichnet sind. Sie dürfen dann die digitalen Inhalte maximal auf 5 verschiedenen Geräten herunterladen.

(4) Die im Zuge der Registrierung versendeten Anmeldedaten (Benutzername, Passwort etc.) sind vom Kunden bzw. vom Teilnehmenden geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

(5) Kunden bzw. Teilnehmende müssen Sorge dafür tragen, dass der Zugang zu und die Nutzung der Benutzerdaten ausschließlich durch den Kunden bzw. Teilnehmenden selbst erfolgt. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von diesen Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, ist der Kunde bzw. Teilnehmende verpflichtet, LKC das unverzüglich mitzuteilen, damit LKC eine Sperrung bzw. Änderung vornehmen kann.

(6) LKC kann einen Zugang vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Kunde bzw. Teilnehmender gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt, verstoßen hat oder wenn LKC ein sonstiges berechtigtes, erhebliches Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird LKC die berechtigten Interessen des Kunden bzw. Teilnehmenden angemessen berücksichtigen.

(7) Ein Anspruch auf den Zugang besteht erst nach erfolgter Bezahlung des digitalen Produktes.

(8) Audio-/ Video- und PDF-Dateien und sonstige Unterlagen dürfen von Kunden bzw. Teilnehmenden nur für die eigene Nutzung abgerufen (Download) und ausgedruckt werden. Nur in diesem Rahmen sind der Download und der Ausdruck von Dateien gestattet. Insoweit darf der Kunde bzw. Teilnehmende den Ausdruck auch mit technischer Unterstützung Dritter (z.B. einem Copyshop) vornehmen lassen. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen LKC vorbehalten. Das bedeutet, dass die Muster und Unterlagen und auch das vermittelte Wissen Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf, weder kostenlos noch kostenpflichtig. Auch sind die Unterlagen nicht für den Beratungseinsatz bestimmt.

(9) Daher bedarf insbesondere die Anfertigung von Kopien von Dateien oder Ausdrucken für Dritte, die Weitergabe oder Weitersendung von Dateien und Unterlagen an Dritte oder die sonstige Verwertung für andere als eigene Studienzwecke, ob entgeltlich oder unentgeltlich, während und auch nach Beendigung der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens LKC.

(10) Die auf den Unterlagen aufgeführten Marken und Logos genießen Schutz nach dem Markengesetz und/oder Urhebergesetz. Kunden bzw. Teilnehmende sind verpflichtet, die ihnen zugänglichen Unterlagen und Dateien nur in dem hier ausdrücklich gestatteten oder Kraft zwingender gesetzlicher Regelung auch ohne die Zustimmung von LKC erlaubten Rahmen zu nutzen und unbefugte Nutzungen durch Dritte nicht zu fördern. Dies gilt auch nach Beendigung, Widerruf oder Kündigung der Teilnahme.

(11) Nutzungsformen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben von diesem Zustimmungsvorbehalt selbstverständlich ausgenommen.

(12) Kunden sind für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internet-Zugangs (Hardware, Telekommunikations-Anschlüsse, etc.) und der sonstigen zur Nutzung von Onlineangeboten von LKC notwendigen technischen Einrichtungen und Software (insbesondere Webbrowser und PDF-Programme wie z.B. Acrobat Reader®, Zoom/Skype) selbst und auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko verantwortlich.

 

 

12 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogenen Daten

 

(1) Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt LKC von Kunden bzw. Teilnehmenden die folgenden Daten:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Telefonnummer (optional)
  • E-Mail-Adresse
  • Firmenname und USt-ID Nr.

(2) Bei kostenpflichtigen Leistungen müssen die Angaben zum Namen, insbesondere zum Unternehmensnamen, korrekt sein. Gleiches gilt für die Anschrift. Die Rechnungen werden auf Basis dieser Angaben erstellt. Sollten hier Korrekturen erforderlich werden, kann dies zu Mehraufwand führen, den LKC in angemessener Höhe berechnen wird.

(3) Bei einer Änderung der persönlichen Angaben, vor allem bei einem Wechsel der E-Mail-Adresse, sollte der Kunde im eigenen Interesse LKC umgehend über diese Änderung informieren.

(4) LKC nutzt für einen Teil seiner Produkte zur Durchführung und Abwicklung folgende Anbieter:
– Runoni                       Hier kannst Du deren Datenschutzerklärung einsehen:
https://runoni.de/datenschutz

– Vimeo                        Hier kannst Du deren Datenschutzerklärung einsehen:
https://vimeo.com/privacy

– Calendly                    Hier kannst Du deren Datenschutzerklärung einsehen:
https://calendly.com/privacy

– Squarespace              Hier kannst Du deren Datenschutzerklärung einsehen:
https://de.squarespace.com/datenschutz

Welche konkreten Daten zwingend erforderlich sind, ergibt sich aus den Pflichtfeldern je nach Produkt.

 

13 Allgemeine Hinweise zu Coaching, Mentoring und Training

(1) Coaching, Mentoring, Training und Ausbildung beruht auf Kooperation und Veränderungs-bereitschaft seitens des Kunden in seiner Rolle als Coachee, Mentee oder Trainingsteilnehmer.

(2) Für Coaching, Mentoring, Training und Ausbildung kann LKC keinen bestimmten Erfolg versprechen. Der Coach, Mentor oder Trainer ist hierbei lediglich Prozessbegleiter, Impulsgeber und Wissensanbieter und gibt Hilfestellungen, Muster und Anleitungen. Die Umsetzung obliegt allein dem Kunden in seiner Rolle als Coachee, Mentee oder Trainingsteilnehmer.

(3) Der Kunde in seiner Rolle als Coachee, Mentee oder Trainingsteilnehmer ist für seine physische und psychische Gesundheit vor, während und nach dem Coaching, Mentoring oder Training in vollem Umfang selbst verantwortlich.

Sämtliche Maßnahmen, die der Kunde in seiner Rolle als Coachee, Mentee oder Trainingsteilnehmer möglicherweise aufgrund des Coachings, Mentorings oder Trainings durchführt, liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich.

Wenn bei einem Kunden eine psychische Erkrankung vorliegt und/oder ärztlich diagnostiziert wurde, dann sollte der Kunde seinen Arzt bzw. Therapeuten vorab fragen, ob ein Coaching, Mentoring bzw. Training sinnvoll sein kann.

LKC behält sich vor, das Coaching oder Mentoring in solchen Fällen abzubrechen bzw. abzulehnen bzw. einen Teilnehmenden zu seinem eigenen Schutz von einem Training auszuschließen.

 

 

14 Know-how-Schutz und Geheimhaltung

 

(1) Alle Informationen, die ein Kunde während der Zusammenarbeit mit LKC über die Art und Weise der Leistungserbringung erhält (von LKC entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen (Know-how)) und die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, unterliegen dem Geschäftsgeheimnis.
Aus diesem Grunde verpflichtet sich jeder Kunde, das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren.

(2) Im Rahmen einer schriftlich abgestimmten Referenz ist der Kunde berechtigt, über die Art und Weise der Zusammenarbeit mit LKC zu sprechen und/oder zu schreiben.

(3) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung wirkt über das Ende unserer Zusammenarbeit hinaus.

(4) Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind folgende Informationen, die

  • bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren,
  • die unabhängig von LKC entwickelt wurden,
  • bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne Verschulden des Kunden öffentlich zugänglich wurden.

(5) Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000,00 EUR fällig.

 

 

15 Verschwiegenheit und Haftungsregelungen

 

(1) LKC verpflichtet sich, während der Dauer und auch nach Beendigung von Coaching, Mentoring Training oder Ausbildung über alle vertraulichen Informationen von Kunden Stillschweigen zu bewahren.

(2) Kunden sind verpflichtet, über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, von denen sie im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit LKC Dritten gegenüber zu verwenden. Dies gilt auch für alle Unterlagen, die Kunden von LKC im Rahmen von Coaching, Mentoring, Training oder Ausbildung erhalten oder auf die sie Zugriff haben.

(3) In Gruppenprogrammen gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für vertrauliche Informationen der anderen Teilnehmer, die Kunden als Teilnehmende im Rahmen des Programms über diese erfahren.

 

16 Haftung für Inhalte

(1) Im Coaching, Mentoring, Training oder Ausbildung zeigt LKC Muster, Methoden, Tools und/oder Handlungsoptionen auf und gibt ggf. allgemeine Handlungsempfehlungen. Die Umsetzungsverant-wortung und das Treffen von Entscheidungen jeglicher Art obliegt allein dem Kunden.

(2) Bei den von LKC ausgegebenen Dateien und Dokumenten handelt es sich um Muster, die der Kunde bei Bedarf auf seinen eigene Praxisfälle anpassen darf und muss.
Eine Haftung für Vollständigkeit und Aktualität dieser Muster wird nicht übernommen.

(3) LKC behält sich das Recht vor, die Inhalte jederzeit zu optimieren und anzupassen.

 

17 Haftungsbeschränkung

 

(1) LKC haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet LKC für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im letztgenannten Fall haftet LKC jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. LKC haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. LKC haftet  insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Angebots.

(3) Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für alle Erfüllungsgehilfen von LKC.

 

18 Höhere Gewalt

 

(1) Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrikan, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten.

Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.

(2) Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.

(3) Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 1 sind sich die Parteien einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei LKC. Müssten durch den Kunden noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch vom Kunden zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kann der Kunde die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren.

Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird der Vertrag wieder aufgenommen.

Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für sich.

(4) Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen.

Die bereits durch LKC erbrachten Leistungen sind vom Kunden zu bezahlen. Vorab bezahlte Honorare sind von LKC zu erstatten. Hat der Kunde eine Zahlung geleistet, die ihm einen garantierten Platz in einem LKC Coaching, Mentoring, Training oder sonstigen Programm oder Event sichern sollte, wird diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung, dem Kunden einen Platz zu sichern, durch LKC erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob das Coaching, Mentoring, Training oder sonstigen Programm oder Event stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehenden Beträge und Gebühren werden dem Kunden selbstverständlich erstattet. Auch im Fall dieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.

(5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 24 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch LKC erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von LKC und die vom Kunden geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass der Kunde noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen muss, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach Endabrechnungserhalt gezahlt werden.

Sollte es zu Gunsten des Kunden eine Gutschrift geben, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung ausgezahlt. Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt, für sich die für sie entstandenen Schäden selbst.

 

 

19 Änderung dieser AGB

Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Anpassung von Angeboten, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Bei wesentlichen Änderungen, die den Kunden betreffen, informiert LKC den Kunden rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Der Kunde hat nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist, sind diese neuen Regelungen wirksamer Vertragsbestandteil geworden.

 

 

20 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail (Textform) ausreichend ist.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz der LKC in 38518 Gifhorn, Deutschland.
LKC nimmt nicht an dem Streitbeilegungsverfahren teil.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Der in der Regelung vereinbarte Leistungsumfang ist dann in dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen.

 

Version 4

Stand 01. März 2025